Entferne-Bewertungen.de
Compliance & Standards

Compliance und Standards: Auf welcher Rechtsgrundlage wir arbeiten.

Diese Seite listet alle Rechtsgrundlagen und Standards auf, an denen sich Entferne-Bewertungen.de orientiert. Jede Norm ist kurz erklärt, mit konkreter Anwendungssituation und, wenn verfügbar, einem Direktlink zur Originalquelle. So sehen Sie auf einen Blick, dass jeder unserer Lösch-Anträge auf einer dokumentierten juristischen Basis steht.

EU-Recht

Europäische Verordnungen und Richtlinien, die unmittelbar oder mittelbar in Deutschland anwendbar sind.

Art. 17 DSGVO, Recht auf Löschung

DSGVO Art. 17

Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt betroffenen Personen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet werden oder ihre Verarbeitung nicht mehr notwendig ist.

Anwendung in unserer Methodik

Anwendbar bei Bewertungen, die Klarnamen, Telefonnummern oder andere personenbezogene Daten Dritter enthalten, ohne dass eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse vorliegt.

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Art. 6 DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

DSGVO Art. 6

Datenverarbeitung ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage greift, etwa Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse. Plattformen müssen die Rechtsgrundlage pro Inhalt nachweisen können.

Anwendung in unserer Methodik

Wir argumentieren auf Basis dieser Norm, wenn eine Bewertung personenbezogene Daten ohne taugliche Rechtsgrundlage offenlegt.

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Art. 14 Digital Services Act, Melde- und Abhilfeverfahren

DSA Art. 14

Online-Plattformen müssen einfach zugängliche Mechanismen bereitstellen, über die rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Plattformen sind verpflichtet, gemeldete rechtswidrige Inhalte zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen.

Anwendung in unserer Methodik

Lösch-Anträge bei Google werden nach den DSA-Standards strukturiert, mit konkreter Bezeichnung des Inhalts, Begründung der Rechtswidrigkeit und Nachweis der Betroffenen-Eigenschaft.

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Deutsches Recht

Deutsche Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechung, die für die Argumentation der Lösch-Anträge tragend sind.

§ 824 BGB, Kreditgefährdung

§ 824 BGB

Wer wahrheitswidrig Tatsachen behauptet, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden oder dessen Erwerb oder Fortkommen zu beeinträchtigen, ist zum Schadenersatz verpflichtet.

Anwendung in unserer Methodik

Anwendbar bei objektiv falschen Tatsachenbehauptungen in Bewertungen, die das geschäftliche Fortkommen schädigen, beispielsweise erfundene Termin-Vorgänge oder erfundene Produkt-Mängel.

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§ 1004 BGB analog, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

§ 1004 BGB

Bei fortdauernder Beeinträchtigung kann Beseitigung verlangt werden. Die Norm wird in der Rechtsprechung analog auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen und unwahre Tatsachenbehauptungen im Internet angewendet.

Anwendung in unserer Methodik

Grundlage für die Argumentation, dass Google als Host-Provider zur Entfernung verpflichtet ist, wenn eine Bewertung das Persönlichkeitsrecht oder die Geschäftsehre verletzt.

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§ 185 StGB, Beleidigung

§ 185 StGB

Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe von Missachtung. Die Strafbarkeit zieht die Rechtswidrigkeit der Äußerung nach sich.

Anwendung in unserer Methodik

Grundlage für Lösch-Anträge bei Bewertungen, die explizit beleidigende Wortwahl enthalten, ohne dass ein sachlicher Bezug die Wortwahl rechtfertigt.

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§ 186 StGB, üble Nachrede

§ 186 StGB

Wer eine ehrenrührige Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet, deren Wahrheit nicht erwiesen ist, macht sich strafbar.

Anwendung in unserer Methodik

Grundlage bei Bewertungen mit Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt der Bewerter nicht beweisen kann und die rufschädigend wirken.

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§ 5 TMG, Anbieterkennzeichnung

§ 5 TMG

Telemediengesetz: Diensteanbieter müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar Informationen über sich (Impressum) bereitstellen.

Anwendung in unserer Methodik

Wir erfüllen diese Pflicht im Impressum mit vollständiger Angabe der juristischen Einheit (Quincom Ecommerce - FZCO), Anschrift, Kontakt und vertretungsberechtigter Person.

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§ 5a UWG, irreführende geschäftliche Handlungen

§ 5a UWG

Wer wesentliche Informationen vorenthält oder gefälschte Verbraucherbewertungen veröffentlicht, handelt unlauter und kann nach UWG abgemahnt werden.

Anwendung in unserer Methodik

Wir erstellen, verkaufen oder vermitteln keine Fake-Bewertungen. Diese Tätigkeit wäre nach § 5a UWG abmahnfähig und steht unserer Methodik strikt entgegen.

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BGH-Rechtsprechung zu Bewertungsportalen

BGH-Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Leitentscheidungen den Rahmen für die Plattform-Haftung bei rechtswidrigen Bewertungen gesetzt. Plattformen sind verpflichtet, beanstandete Bewertungen ernsthaft zu prüfen und im Zweifel zu entfernen.

Anwendung in unserer Methodik

Wir verweisen in Anträgen auf einschlägige BGH-Rechtsprechung, wenn Google ablehnt oder formale Beanstandungen erhebt. Insbesondere zur Authentizitäts-Prüfung und zur Pflicht der Plattform, die Stellungnahme des Bewerters einzuholen.

BVerfG zur Abgrenzung Meinungsäußerung und Schmähkritik

BVerfG-Rechtsprechung

Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff der Schmähkritik eng gefasst: Sie liegt erst vor, wenn die Diffamierung der Person den Sachbezug verdrängt. Diese Grenze ist restriktiv anzulegen, weil Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG hohen Schutz genießt.

Anwendung in unserer Methodik

Wir argumentieren in Schmähkritik-Anträgen mit dieser Grenze, statt pauschal alle harten Bewertungen als Schmähkritik zu deklarieren. Letzteres wäre erfolglos und würde das Profil bei Google belasten.

Plattform-Richtlinie

Selbstverpflichtungen der Plattform, die unabhängig von gesetzlichen Pflichten als Lösch-Grundlage dienen können.

Google-Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte

Google UGC-Policy

Google definiert in den eigenen Richtlinien, welche Inhalte in Bewertungen unzulässig sind: Spam, Fake-Inhalte, Werbung, Beleidigungen, Hassrede, personenbezogene Daten Dritter, Inhalte ohne Bezug zum bewerteten Geschäft.

Anwendung in unserer Methodik

Lösch-Anträge auf Basis dieser Richtlinien werden direkt von Googles Moderations-Team geprüft, in der Regel ohne juristische Eskalation. Wir argumentieren dann auf Plattform-Ebene, nicht auf Rechtsnorm-Ebene.

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Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten DSGVO-konform auf europäischen Servern. Bewertungs-Daten werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung an Google verwendet, nicht weitergegeben und nicht verkauft. Auf Wunsch stellen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Details und Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Sie wollen unsere Methodik in Aktion sehen?

Lesen Sie auf der Seite "So arbeiten wir", wie diese Standards Schritt für Schritt im Lösch-Prozess angewendet werden.

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